§ 01 — Abschluss & Steuern

Fristgerecht offengelegt. Kein Ordnungsgeld.

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Wir übernehmen das und nutzen alle zulässigen Erleichterungen.

Erstgespräch vereinbaren

§ 02 — Für wen

  • GmbH, UG, AG
  • GmbH & Co. KG und andere haftungsbeschränkte Personengesellschaften
  • Unternehmen, die bereits eine Androhung des Bundesamts für Justiz erhalten haben

§ 03 — Leistungsumfang

01

Prüfung von Offenlegungspflicht und Größenklasse

02

Nutzung der Erleichterungen: Hinterlegung für Kleinstgesellschaften, nur Bilanz und Anhang für kleine Gesellschaften

03

Aufbereitung im geforderten Format

04

Einreichung beim Unternehmensregister

05

Fristenüberwachung für die Folgejahre

06

Unterstützung bei einer Ordnungsgeld-Androhung

§ 04 — Ablauf

  1. 01

    Prüfen

    Wir bestimmen Größenklasse und Umfang der Offenlegung.

  2. 02

    Aufbereiten

    Wir bereiten die offenzulegenden Unterlagen auf, nicht mehr als nötig.

  3. 03

    Einreichen

    Wir reichen fristgerecht ein und dokumentieren den Eingang.

  4. 04

    Überwachen

    Wir erinnern Sie rechtzeitig an das nächste Jahr.

§ 05 — Ergebnis

  • Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters
  • Fristenplan für die Folgejahre

§ 06 — Unterlagen

  • Festgestellter Jahresabschluss
  • Feststellungsbeschluss der Gesellschafter

§ 07 — FAQ

§ 08 — Verwandte Leistungen