§ 01 — Abschluss & Steuern
Fristgerecht offengelegt. Kein Ordnungsgeld.
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Wir übernehmen das und nutzen alle zulässigen Erleichterungen.
§ 02 — Für wen
- GmbH, UG, AG
- GmbH & Co. KG und andere haftungsbeschränkte Personengesellschaften
- Unternehmen, die bereits eine Androhung des Bundesamts für Justiz erhalten haben
§ 03 — Leistungsumfang
01
Prüfung von Offenlegungspflicht und Größenklasse
02
Nutzung der Erleichterungen: Hinterlegung für Kleinstgesellschaften, nur Bilanz und Anhang für kleine Gesellschaften
03
Aufbereitung im geforderten Format
04
Einreichung beim Unternehmensregister
05
Fristenüberwachung für die Folgejahre
06
Unterstützung bei einer Ordnungsgeld-Androhung
§ 04 — Ablauf
01
Prüfen
Wir bestimmen Größenklasse und Umfang der Offenlegung.
02
Aufbereiten
Wir bereiten die offenzulegenden Unterlagen auf, nicht mehr als nötig.
03
Einreichen
Wir reichen fristgerecht ein und dokumentieren den Eingang.
04
Überwachen
Wir erinnern Sie rechtzeitig an das nächste Jahr.
§ 05 — Ergebnis
- Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters
- Fristenplan für die Folgejahre
§ 06 — Unterlagen
- Festgestellter Jahresabschluss
- Feststellungsbeschluss der Gesellschafter
§ 07 — FAQ
§ 08 — Verwandte Leistungen