§ 01 — Prüfung & Bescheinigung
Wenn ein Gesetz, eine Behörde oder ein Fördergeber eine Prüfung verlangt.
Neben dem Jahresabschluss gibt es viele Anlässe für eine Prüfung. Wir übernehmen sie zuverlässig und termingerecht.
§ 02 — Für wen
- Bauträger, Baubetreuer und Immobilienmakler mit Prüfungspflicht nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Gesellschaften, die Sacheinlagen bei Gründung oder Kapitalerhöhung einbringen
- Empfänger von Fördermitteln, die einen geprüften Verwendungsnachweis brauchen
- Gesellschafter, die nach Gesellschaftsvertrag eine besondere Prüfung verlangen
§ 03 — Leistungsumfang
01
Jahresprüfung nach § 16 MaBV inklusive Bericht für die zuständige Behörde
02
Prüfung und Bewertung von Sacheinlagen
03
Prüfung von Verwendungsnachweisen für Fördermittel
04
Prüfungen nach Gesellschaftsvertrag oder auf Verlangen von Gesellschaftern
05
Bescheinigungen für Behörden, Ausschreibungen und Vertragspartner
§ 04 — Ablauf
01
Anlass klären
Wir prüfen, welche Vorschriften gelten und welche Frist läuft.
02
Unterlagen
Sie erhalten eine konkrete Liste der benötigten Nachweise.
03
Prüfung
Wir prüfen strukturiert und klären Rückfragen direkt mit Ihnen.
04
Bericht
Sie erhalten Bericht oder Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form.
§ 05 — Ergebnis
- Prüfungsbericht oder Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form
- Hinweise für die künftige Dokumentation
§ 06 — Unterlagen
- Je nach Anlass: Verträge, Kontoauszüge der Treuhand- oder Sonderkonten, Bewertungsunterlagen, Förderbescheid und Belege
§ 07 — FAQ
§ 08 — Verwandte Leistungen