§ 01 — Prüfung & Bescheinigung

Wenn ein Gesetz, eine Behörde oder ein Fördergeber eine Prüfung verlangt.

Neben dem Jahresabschluss gibt es viele Anlässe für eine Prüfung. Wir übernehmen sie zuverlässig und termingerecht.

Erstgespräch vereinbaren

§ 02 — Für wen

  • Bauträger, Baubetreuer und Immobilienmakler mit Prüfungspflicht nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Gesellschaften, die Sacheinlagen bei Gründung oder Kapitalerhöhung einbringen
  • Empfänger von Fördermitteln, die einen geprüften Verwendungsnachweis brauchen
  • Gesellschafter, die nach Gesellschaftsvertrag eine besondere Prüfung verlangen

§ 03 — Leistungsumfang

01

Jahresprüfung nach § 16 MaBV inklusive Bericht für die zuständige Behörde

02

Prüfung und Bewertung von Sacheinlagen

03

Prüfung von Verwendungsnachweisen für Fördermittel

04

Prüfungen nach Gesellschaftsvertrag oder auf Verlangen von Gesellschaftern

05

Bescheinigungen für Behörden, Ausschreibungen und Vertragspartner

§ 04 — Ablauf

  1. 01

    Anlass klären

    Wir prüfen, welche Vorschriften gelten und welche Frist läuft.

  2. 02

    Unterlagen

    Sie erhalten eine konkrete Liste der benötigten Nachweise.

  3. 03

    Prüfung

    Wir prüfen strukturiert und klären Rückfragen direkt mit Ihnen.

  4. 04

    Bericht

    Sie erhalten Bericht oder Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form.

§ 05 — Ergebnis

  • Prüfungsbericht oder Bescheinigung in der vorgeschriebenen Form
  • Hinweise für die künftige Dokumentation

§ 06 — Unterlagen

  • Je nach Anlass: Verträge, Kontoauszüge der Treuhand- oder Sonderkonten, Bewertungsunterlagen, Förderbescheid und Belege

§ 07 — FAQ

§ 08 — Verwandte Leistungen