Rechnungslegung

Neue Größenklassen im HGB: Was sich seit 2024 geändert hat

· 4 Min. Lesezeit

Die Schwellenwerte wurden um rund 25 Prozent angehoben. Viele Unternehmen profitieren davon, ohne es zu wissen.

Im April 2024 hat der Gesetzgeber die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse deutlich angehoben. Die Arbeitnehmergrenzen blieben unverändert. Die neuen Werte gelten für Geschäftsjahre ab 2024.

Die neuen Werte im Überblick

  • Kleinstgesellschaft: bis 450.000 € Bilanzsumme (vorher 350.000 €), bis 900.000 € Umsatz (vorher 700.000 €), bis 10 Arbeitnehmer.
  • Kleine Gesellschaft: bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme (vorher 6 Mio. €), bis 15 Mio. € Umsatz (vorher 12 Mio. €), bis 50 Arbeitnehmer.
  • Mittelgroße Gesellschaft: bis 25 Mio. € Bilanzsumme (vorher 20 Mio. €), bis 50 Mio. € Umsatz (vorher 40 Mio. €), bis 250 Arbeitnehmer.

Zwei von drei, zwei Jahre in Folge

Eine Gesellschaft gehört zu einer Größenklasse, wenn sie mindestens zwei der drei Werte nicht überschreitet. Ein Wechsel tritt erst ein, wenn das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen so ist.

Was das für Sie bedeutet

Wer bisher knapp mittelgroß war, kann jetzt klein sein. Dann entfallen Prüfungspflicht und Lagebericht, und offengelegt werden nur noch Bilanz und Anhang.

Prüfen Sie Ihre Einstufung in zwei Minuten mit unserem Größenklassen-Check.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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