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Jahresabschluss im Bauunternehmen: Unfertige Leistungen und Gewährleistung
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Warum der Gewinn im Bau erst mit der Abnahme entsteht und welche Rückstellungen Sie brauchen.
Bauaufträge laufen oft über den Bilanzstichtag hinaus. Nach dem Vorsichtsprinzip des HGB entsteht der Gewinn grundsätzlich erst mit der Abnahme durch den Auftraggeber.
Unfertige Leistungen
Bis zur Abnahme werden laufende Bauvorhaben als unfertige Leistungen mit ihren Herstellungskosten bilanziert: Material, Lohn, Fremdleistungen und angemessene Gemeinkosten. Gewinnanteile dürfen nicht aktiviert werden.
Abschlagsrechnungen
Erhaltene Abschlagszahlungen sind noch kein Umsatz. Sie werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
Drohende Verluste und Gewährleistung
- Zeichnet sich bei einem Auftrag ein Verlust ab, ist handelsrechtlich eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden. Steuerlich ist sie nicht zulässig.
- Für Gewährleistungsrisiken werden Einzelrückstellungen für bekannte Mängel und Pauschalrückstellungen auf Basis der Erfahrung gebildet.
Eine Projektliste mit Stand zum Stichtag spart beim Abschluss viel Zeit. In unserer Checkliste finden Sie alle Bau-Unterlagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.